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English Title: «Magic House», mechanical Automaton Size: «Zauberhaus», mechanischer Automat English Description: «Magic House», mechanical Automaton, hand cranked, with many movements Deutsche Beschreibung: «Zauberhaus», mechanischer Automat, Antrieb mit Handkurbel, mit vielen Bewegungen
The conditions of sale are binding in the German version. You can find an English version on our website.
The buyer's premium will be 20 % (all included) of the hammer price.
Die Teilnahme an der Auktion erfolgt mit der Anerkennung und vorbehaltloser Annahme vorliegender Auktionsbedingunuegen:
1. GEBOT
- Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Offerte. - Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ueberboten oder von der Auktionsleitung abgelehnt wird. - Gebote Unbekannter koennen von der Auktionsleitung zurueckgewiesen werden. - Nicht anwesende Personen koennen der Auktionsleitung Steigerungsgebote schriftlich mitteilen. Diese Gebote gelten als maximale Gebote, zuzueglich Aufgeld in bar. Aenderungen eines schriftlichen Gebotes beduerfen der Schriftform; sie muessen spaetestens am Freitag, 23. November 2007, 18.00 Uhr vorliegen.
2. VERSTEIGERUNGSOBJEKTE
- Die Objekte werden im Namen und auf Rechnung der Einlieferer angeboten und verkauft - Die waskolin AG und die Verkaeuferschaft lehnen jede Gewaehrleistung fuer Alter, Herkunft, Zustand und Qualitaet der zur Versteigerung gelangenden Fahrzeuge und Objekte ab. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Tacho-Staende gelten, soweit nicht ausdruecklich anders vereinbart, als nicht garantiert. - Saemtliche Objekte sind an der vorausgehenden Ausstellung zu besichtigen. Es besteht die Moeglichkeit, sich ueber deren Zustand und Wert ins Bild zu setzen und zu informieren. - Die Beschreibung der Objekte erfolgt auf Grund des letzten aktuellen Kenntnisstandes nach bestem Wissen und Gewissen. DIE WASKOLIN AG haftet nicht fuer offene oder verdeckte Maengel.
3. ZUSCHLAG/EIGENTUM
- Das Objekt wird dem Meistbietenden zugeschlagen. Das Objekt wird erst nach vollstaendiger Bezahlung an den Kaeufer ausgeliefert. - Der Zuschlag kann unter Vorbehalt erfolgen: d.h. Liegt ein Gebot wenig unter der vorgegebenen Limite, so kann der Auktionator das Lot fuer den Bieter verbindlich ``unter Vorbehalt`` zuschlagen. Die WASKOLIN AG wird Ruecksprache mit dem Einlieferer nehmen und den Bieter zu einem spaeteren Zeitpunkt ueber sein Gebot informieren. - Bei Differenzen zwischen zwei oder mehreren Bietern kann das Objekt noch einmal ausgeboten werden. - Ist der Zuschlag erfolgt, werden keine Beanstandungen mehr zugelassen.
4. ZUSCHLAGPREIS/KOSTEN
- Auf jedes ersteigerte Objekt ist ein Aufgeld von 20% zu entrichten.
5. BEZAHLUNG DER STEIGERUNGSOBJEKTE
- Die Bezahlung der ersteigerten Fahrzeuge/Objekte muss bis am Dienstag, 27. Nov. 2007, 18.00 Uhr, erfolgt sein. - Jeder Kaeufer wird vor dem Verlassen des Auktionssaales gebeten, im Auktionsbuero die entsprechenden Formalitaeten in Empfang zu nehmen und eine entsprechende Konto Zahlung zu leisten.
6. AUSLIEFERUNG/ABHOLUNG DER STEIGERUNGSOBJEKTE
- Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach der Auktion und nach vollstaendiger Bezahlung. - Die Fahrzeuge/Objekte sind bis am Montag, 3. Dezember 2007, 18.00 Uhr, abzuholen. - Die Objekte/Fahrzeuge, die nicht fristgerecht abgeholt werden, werden zu Lasten des Kaeufers ausgelagert.
7. RECHTSFRAGEN/HAFTUNG
- Die WASKOLIN AG behaelt sich das Recht vor, aenderungen und Hinweise bezueglich der Fahrzeug/Objekt-Beschreibung vor und waehrend der Ausstellung oder bis zum Zuschlag hin anzubringen. Sobald der Zuschlag erfolgt ist, koennen keine Maengelaendergen mehr zugelassen werden. - Die WASKOLIN AG, als Verkaufskommissionaerin gemaess Artikel 425 ff OG, handelt fuer Rechnung des Einlieferers. Jede Haftung fuer Maengel ist nach Massgabe von Ziff. 2. wegbedungen. Allfaellige Maengelaenderungen, Wandelungs- oder Minderungsanspraeche sind direkt an den Einlieferer als Verkaeuferschaft zu richten. Kein Vertreter bzw. Angestellter des WASKOLIN ist legitimiert, davon abweichende Garantieren abzugeben. - Die Auktionsleitung kann ohne Begruendung ausserhalb der numerischen Reihenfolge Lots anbieten, sowie Katalognummern vereinigen, trennen oder zurueckziehen. - Jede Teilnahme an der Auktion erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Beschaedigung ausgestellter Objekte ist der Verursacher haftbar. - Jede Wegschaffung der ersteigerten Objekte, auch durch Dritte, ist mit eigenen Kosten und Risiken verbunden. - Die Rechnung der ersteigerten Objekte ist gemaess Ziffer 5 zu bezahlen. Wird dies versaeumt, kann der Versteigerer wahlweise die Erfuellung des Kaufvertrages unter Verrechnung eines Verzugszinses von 1% monatlich auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld und der Kosten fuer das Inkasso verlangen. Er kann aber auch ohne Fristansetzung oder sonstige Mitteilung unter Annullierung des Zuschlages vom Kaufvertrag zuruecktreten und das Objekt freihaendig veraeussern. Der Ersteigerer haftet in diesem Fall fuer alle aus der Nichtzahlung oder Zahlungsverspaetung entstehenden Schaeden, insbesondere fuer einen Mindererloes. Eine eventuell geleistete Anzahlung wird auf den Schaden angerechnet. - Die Versteigerung und saemtliche daraus resultierenden Streitigkeiten unterliegen dem Schweizer Recht und der Beurteilung durch die St. Gallische Gerichtsbarkeit, unter Vorbehalt des Weiterzuges an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Dies gilt ungeachtet des Rechtsdomizils der beteiligten Parteien. - Fuer die Beurteilung von Streitigkeiten ist die deutsche Fassung vorliegender Verkaufsbedingungen, rsp. Auktionsbedingungen massgebend. - Der Gerichtsstand ist Degersheim, Kanton St. Gallen.
8. ALLGEMEINES
- Die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen werden jeder interessierten Person bekannt gemacht und sind waehrend der Ausstellung und Auktion im Auktionssaal angeschlagen. - Zum Mitbieten und Ersteigern eines Objektes sind Formalitaeten, Name und Adresse des Kaeufers erforderlich. Das Registrieren berechtigt zum Bieten. - Es ist Sache des Kaeufers sich gegen Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschaedigung und Zerstoehrung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung rechtzeitig zu schuetzen.
Degersheim , 6. April 2008
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