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English Description: WC 1974: Official Fair Play Trophy presented by the German Minister President to the fairest team of the last 16. Mentioned in the official report on page 89. This is the smaller version (height 7cm,) which was issued to the players of the German Team. Stamped 925 silver on a marble base, engraved in German, very fine craftsmanship and very rare! Cond. I.
Deutsche Beschreibung: Fußball-Weltmeisterschaft 1974. Fairplay - Trophäe gestiftet vom Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland für die fairste Mannschaft der WM-Endrunde 1974. (Siehe Official Report Seite 89). Verkleinert Variante für die Spieler des fairsten Teams. Silberfigur (gestempelt 925er Silber) auf Marmorsockel mit zwei beschrifteten Ringen "Fussball Weltmeisterschaft 1974" und "Fair-Play Pokal des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland". Höhe: 7 cm. Gewinner des Fairplay Pokals, der zum ersten Mal anläßlich der WM 1974 verliehen wurde, war die deutsche Mannschaft. Die große Trophäe bekam der DFB, die verkleinerte Version bekamen die Spieler überreicht. Sehr schöne Silberarbeit. Rarität!!!
Condition Report
I
Auction House
Agon Sportsworld Frankfurter Straße 92a D - 34121 Kassel Kassel, Germany +49 (0)561 9279827
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Description of condition: I: Very good II: Good III: Fine, with minor faults IV: collectable, but with serious faults (usually described) If there is no classification I-IV mentioned, you will find a description of state in detail. With newspapers, magazines and sticker albums the classification is more generously interpreted due to higher use of these items. Level III classified magazines and albums may show serious traces of age and wear. Abbreviations used in this brief english description of some interesting items! WC - World Cup b/w - black & white OWG - Olympic Winter Games OSG - Olympic Summer Games EF - extra fine VF - very fine
Auction terms for German clients Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Auftraege der Einlieferer. Sie sind auf Kommissionsbasis in eigenem Namen fuer fremde Rechnung durchgefuehrt mit Ausnahme eigener Beitraege, die besonders gekennzeichnet sind. Das hoechste Gebot erhaelt den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Ausruf kein Uebergebot abgegeben wird. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet der zeitliche Eingang der Gebote. Unlimitierte Auftraege haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausfuehrung und werden bis maximal zum Zehnfachen des Schaetzpreises ausgefuehrt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zuruecknehmen und die Nummer erneut ausbieten, wenn irrtuemlich ein rechtzeitig abgegebenes, hoeheres Gebot Uebersehen worden ist oder sonst Zweifel ueber den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer behahlt sich das Recht vor, Nummern ausserhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurueckzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und muendliche Gebote zurueckzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen angegeben werden. Der Kaeufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20% zu entrichten; auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum ermaessigtem Satz von zur Zeit 7% erhoben. Kommissionaere haften entsprechend fuer ihre Auftraggeber. Das Eigentum des ersteigerten Gutes geht erst mit der vollstaendigen Bezahlung, die Gefahr gegenueber jeglichen Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer ueber. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Kaeufern sofort, sofern vor der Auktion nicht anders vereinbart, bei schriftlichen Kaeufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung faellig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht moeglich. Oeffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingerumt. Aufbewahrung und Versand an auswaertige Kaeufer geht auf deren Rechnung und Gefahr. Kosten fuer Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet und unterliegen der 16%igen Mehrwertsteuer. An uns unbekannte Kunden erfolgt der Versand per Nachname oder Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Hoehe der bankueblichen Zinsen berechnet. Im Uebrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfuellung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfuellung verlangen; der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird, und der saeumige Kaeufer fuer den Mindesterloes gegenueber der vorangegangenen Versteigerung und fuer die Kosten der wiederholten Versteigerung einschliesslich der Gebuehr des Auktionshauses aufzukommen hat. Aemtliche zur Versteigerung kommende Gegenstaende koennen vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit groesster Sorgfalt vorgenommen, jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gemaess çç 459ff BGB. Wir uebernehmen keine Haftung fuer Sach- und Rechtsmaengel. Die Sachen sind gebraucht. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt, gut und dem Alter des Stueckes entsprechend. Auf Besitzvermerke (Namenszuege, Exlibris, Stempel) sowie alters-bedingte Maengel (Papierbraeunung, Bleichung des Buchrueckens)wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, vielbaendige Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, festgestellte Maengel jedoch vermerkt, der Erhaltungszustand bei Konvoluten ist nicht angegeben; eine Reklamation ist bei diesen Nummern in keinem Fall moeglich. Solange Kataloginhaber, Bieter und Teilnehmer an der Auktion sich nicht gegenteilig geaeussert haben, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen und abgebildeten Objekte aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbuergerlichen Aufklaerung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft oder der Lehre, der Berichterstattung ueber Vorgaenge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder historischen Forschung erwerben (çç 86a, 86 StGB). Die AGON Sportartikel GmbH, als Versteigerer und seine Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab. Mit der Gebotsabgabe erklaert der Teilnehmer seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach ç86a StGB. Fuer Auftraege, die spaeter als einen Tag vor der Versteigerung eingehen, uebernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung, fuer ordnungsgemaess eingegangene und fahrlaessig nicht wahrgenommene Auftraege hoechstens bis zur Hoehe des Schaetzpreises. Uebermittlungsfehler und Verzaegerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der im Auftrag genannte Preis ist der Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Das gilt auch fuer die Verkaeufe nach der Versteigerung. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gruenden von der Versteigerung auszuschliessen. Erfaellungsort und Gerichtsstand fuer den vollkaufmaennischen Verkehr ist Kassel. Es wird ausschliesslich deutsches Recht zur Anwendung gebracht, die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen. Sollte einer der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gueltigkeit der uebrigen davon unberuehrt. Mit der Abgabe eines muendlichen oder schriftlichen Gebotes bestaetigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
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