The lots have been described conscientiously. The authenticity of the lots is guaranteed if nothing to the contrary is mentioned in the text.
Bids are to be submitted in Euro's only. They are executed conscientiously and without any commission.A buyer's fee of 20% is added to the successful bid. Foreign purchasers from EEC countries will be charged the German VAT. Postage, insurance and bank charges will also be added. Payment is due within 10 days of the auction invoice. The buyer is responsible for compliance with import regulations.
Bids by customers unknown to us are executed only when a sufficient deposit is mailed with the bids of verifiable bank or trade references are furnished.
The auctioneer reserves the right to sent lots only after payment has been made by a bank transfer to one of our accounts, or by a check in Euro's drawn on a German bank. A personal check has to clear first.Only the German text is legally binding.
We accept payment by credit card: VISA, Mastercard, American Express. (A servicing charge of 3,0% is added when using a credit card)
Description of condition:
I: Very good
II: Good
III: Fine, with minor faults
IV: collectable, but with serious faults (usually described)
If there is no classification I-IV mentioned, you will find a description of
state in detail. With newspapers, magazines and sticker albums the classification is more
generously interpreted due to higher use of these items. Level III classified
magazines and albums may show serious traces of age and wear.
Abbreviations used in this brief english description of some interesting items!
WC - World Cup
b/w - black & white
OWG - Olympic Winter Games
OSG - Olympic Summer Games
EF - extra fine
VF - very fine
Auction terms for German clients
Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Auftraege der Einlieferer. Sie sind auf Kommissionsbasis in eigenem Namen fuer fremde Rechnung durchgefuehrt mit Ausnahme eigener Beitraege, die besonders gekennzeichnet sind. Das hoechste Gebot erhaelt den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Ausruf kein Uebergebot abgegeben wird. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet der zeitliche Eingang der Gebote. Unlimitierte Auftraege haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausfuehrung und werden bis maximal zum Zehnfachen des Schaetzpreises ausgefuehrt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zuruecknehmen und die Nummer erneut ausbieten, wenn irrtuemlich ein rechtzeitig abgegebenes, hoeheres Gebot Uebersehen worden ist oder sonst Zweifel ueber den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer behahlt sich das Recht vor, Nummern ausserhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurueckzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und muendliche Gebote zurueckzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen angegeben werden. Der Kaeufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20% zu entrichten; auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum ermaessigtem Satz von zur Zeit 7% erhoben. Kommissionaere haften entsprechend fuer ihre Auftraggeber. Das Eigentum des ersteigerten Gutes geht erst mit der vollstaendigen Bezahlung, die Gefahr gegenueber jeglichen Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer ueber. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Kaeufern sofort, sofern vor der Auktion nicht anders vereinbart, bei schriftlichen Kaeufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung faellig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht moeglich. Oeffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingerumt. Aufbewahrung und Versand an auswaertige Kaeufer geht auf deren Rechnung und Gefahr. Kosten fuer Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet und unterliegen der 16%igen Mehrwertsteuer. An uns unbekannte Kunden erfolgt der Versand per Nachname oder Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Hoehe der bankueblichen Zinsen berechnet. Im Uebrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfuellung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfuellung verlangen; der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird, und der saeumige Kaeufer fuer den Mindesterloes gegenueber der vorangegangenen Versteigerung und fuer die Kosten der wiederholten Versteigerung einschliesslich der Gebuehr des Auktionshauses aufzukommen hat. Aemtliche zur Versteigerung kommende Gegenstaende koennen vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit groesster Sorgfalt vorgenommen, jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gemaess çç 459ff BGB. Wir uebernehmen keine Haftung fuer Sach- und Rechtsmaengel. Die Sachen sind gebraucht. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt, gut und dem Alter des Stueckes entsprechend. Auf Besitzvermerke (Namenszuege, Exlibris, Stempel) sowie alters-bedingte Maengel (Papierbraeunung, Bleichung des Buchrueckens)wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, vielbaendige Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, festgestellte Maengel jedoch vermerkt, der Erhaltungszustand bei Konvoluten ist nicht angegeben; eine Reklamation ist bei diesen Nummern in keinem Fall moeglich. Solange Kataloginhaber, Bieter und Teilnehmer an der Auktion sich nicht gegenteilig geaeussert haben, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen und abgebildeten Objekte aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbuergerlichen Aufklaerung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft oder der Lehre, der Berichterstattung ueber Vorgaenge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder historischen Forschung erwerben (çç 86a, 86 StGB). Die AGON Sportartikel GmbH, als Versteigerer und seine Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab. Mit der Gebotsabgabe erklaert der Teilnehmer seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach ç86a StGB. Fuer Auftraege, die spaeter als einen Tag vor der Versteigerung eingehen, uebernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung, fuer ordnungsgemaess eingegangene und fahrlaessig nicht wahrgenommene Auftraege hoechstens bis zur Hoehe des Schaetzpreises. Uebermittlungsfehler und Verzaegerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der im Auftrag genannte Preis ist der Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Das gilt auch fuer die Verkaeufe nach der Versteigerung. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gruenden von der Versteigerung auszuschliessen. Erfaellungsort und Gerichtsstand fuer den vollkaufmaennischen Verkehr ist Kassel. Es wird ausschliesslich deutsches Recht zur Anwendung gebracht, die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen. Sollte einer der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gueltigkeit der uebrigen davon unberuehrt. Mit der Abgabe eines muendlichen oder schriftlichen Gebotes bestaetigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.