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supremeauctiononlinesoftware.automatic.gallery Supreme Auction: Kostenlose eBay Tools! Klick hier! Folgende Schritte führen zum Vertragsabschluß: A) Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter 1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt. 2. Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde. Weitere Informationen. 3. Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht. Weitere Informationen. 4. Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben. 5. Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Weitere Informationen. 6. Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.). Weitere Informationen. 7. Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben. Weitere Informationen. B) Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“ 1. Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt. 2. In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit. Weitere Informationen. 3. Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über PayPal.
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